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Recht und Steuern

Unterstützung für Dyspraxie-Familien

Fachleute aus den Bereichen Recht und Steuern können Familien mit Dyspraxie-Kindern sowie erwachsene Dyspraxie-Betroffene auf vielfältige Weise unterstützen. Die wichtigsten Ansatzpunkte sind rechtliche Beratung, steuerliche Entlastungen und die Durchsetzung von Nachteilsausgleichen.

Möglichkeiten einer rechtlichen Unterstützung:

  • Feststellung des Behinderungsgrades (GdB): Juristische Beratung hilft bei der Beantragung und Durchsetzung eines Grades der Behinderung (GdB) und ggf. eines Schwerbehindertenausweises. Dies ist die Grundlage für viele Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen.
  • Nachteilsausgleich in Schule und Ausbildung: Experten unterstützen bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen (z. B. mehr Zeit bei Prüfungen, alternative Leistungsnachweise) und beraten im Umgang mit Schulen und Behörden.
  • Pflegeleistungen und Frühförderung: Beratung zur Beantragung von Pflegegraden und Frühfördermaßnahmen, die Kindern mit Dyspraxie zustehen können.
  • Sozialrechtliche Ansprüche: Unterstützung bei Anträgen auf Hilfsmittel, Therapien oder Integrationshilfen sowie bei Widersprüchen gegen ablehnende Bescheide.

Optionen für steuerliche Unterstützung

  • Behinderten-Pauschbetrag: Steuerberater helfen beim Beantragen des Behinderten-Pauschbetrags, der je nach GdB gestaffelt ist (ab GdB 20, bis zu 2.840 € jährlich; bei Merkzeichen H, Bl oder TBl bis zu 7.400 €).
  • Übertragung des Pauschbetrags: Eltern können den Pauschbetrag ihres Kindes auf sich übertragen lassen, wenn das Kind diesen nicht selbst nutzt. Das erfolgt über die Steuererklärung („Anlage Kind“).
  • Fahrtkosten- und Pflegepauschale: Beratung zu weiteren steuerlichen Entlastungen, wie der Fahrtkostenpauschale und dem Pflege-Pauschbetrag, insbesondere bei häuslicher Pflege.
  • Absetzung außergewöhnlicher Belastungen: Unterstützung bei der Geltendmachung tatsächlich entstandener Kosten (z. B. Therapien, Hilfsmittel) als außergewöhnliche Belastungen, wenn diese den Pauschbetrag übersteigen

Weitere Beratungsfelder

  • Kindergeld und Kinderfreibetrag: Beratung zur unbefristeten Zahlung von Kindergeld für Kinder mit Behinderung, auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
  • Arbeitsrechtliche Fragen: Unterstützung bei der Durchsetzung besonderer Rechte am Arbeitsplatz (z. B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub) für Dyspraxie-Betroffene mit anerkanntem GdB.
  • Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: Für volljährige Betroffene kann eine rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht sinnvoll sein.